Zwangsvollstreckung
Häufig genügt es nicht, ein Urteil oder einen anderen vollstreckbaren Titel, wie z. B. einen gerichtlichen Vergleich, eine notarielle Urkunde oder einen Vollstreckungsbescheid, zu erstreiten, um beispielsweis tatsächlich Gelder zu erhalten oder die Räumung eines ehemals vermieteten Objekts zu erreichen.
Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung aus dem Urteil oder anderen vollstreckbaren Titeln nicht freiwillig nach, können und müssen Sie sich des Staates zu Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Rahmen der Zwangsvollstreckung bedienen.
Wir unterstützen Sie dabei durch z. B.
Wohnortermittlungen des Schuldners
Einholung von Auskünften aus den gerichtlichen Schuldnerkarteien
Verhandlung von Ratenzahlungsvereinbarungen
Zwangsvollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher
Zwangsräumungsaufträge
Anträge auf Abnahme der Vermögensauskunft
Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, um z. B. Zugriff auf Kontenguthaben des Schuldners zu nehmen
Eintragung von Zwangshypotheken
Beantragung von Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen
Anmeldung von Wohngeldforderungen in Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften
Sofern sich Ihre Forderung gleichwohl nicht realisieren lässt, weil sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet, unterstützen wir Sie durch die Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren. Gleichzeitig kontrollieren wir einen möglichen Verteilungsplan und bewerten, ob dem Schuldner die Restschuldbefreiung gewährt wird.