Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt die Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber den zuständigen Sozialleistungsträgern. Es ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, welches sich durch Änderungen der Gesetzgebung ständig wandelt. Es bedarf daher einer intensiven und eingehenden Beschäftigung mit den sozialrechtlichen Fragestellungen und gerade auch der neuesten Rechtsprechung. Gerade im Sozialrecht ist eine frühzeitige fachliche Beratung im Vorfeld von großer Wichtigkeit.
Es bestehen zahlreiche Schnittstellen zwischen Sozialrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.
Wir bieten Ihnen professionelle, spezialisierte und persönliche Rechtsberatung, rasch und kompetent. Insbesondere im Rahmen von sozialrechtlichen Angelegenheiten, die fast immer existenzielle und sensible Fragestellungen betreffen, ist eine entsprechend intensive und ausführliche Besprechung des Sachverhaltes erforderlich.
Wir vertreten Sie sowohl in Widerspruchsverfahren als auch in Verfahren vor dem Sozialgericht bzw. Finanzgericht.
Einen Auszug unserer Tätigkeiten haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:
Hierunter fallen unter anderem die Versicherungspflicht, die grundsätzliche Mitgliedschaft, Beitragszahlungen, Leistungen sowie Krankengeld. Hierbei geht es insbesondere um die Durchsetzung von Ansprüchen und Leistungen gegen die gesetzlichen Krankenkassen sowie der Durchsetzung von Heilmitteln und Hilfsmitteln gegenüber den Leistungsträgern.
Auch hierbei geht es um Ihre Versicherungspflicht, grundsätzliche Mitgliedschaften sowie Beiträge und Leistungen der Rentenversicherung sowie Durchsetzung von Rehabilitationen zur beruflichen Wiedereingliederung, nach Operationen, Kuren gegenüber der Rentenversicherung.
Diesbezüglich beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Ansprüche auf abschlagsfreie Altersrente, Ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente bei Erwerbsunfähigkeit, auf Berufsunfähigkeitsrente und Ansprüche bei Arbeitsunfällen.