Erbrecht
Der Wunsch nach erbrechtlichen Lösungen hat vielfältige Gründe. Häufig sind steuerrechtliche, wirtschaftliche oder familiäre Aspekte die Grundlage für den Bedarf einer erbrechtlichen Regelung. Wir erarbeiten für Sie daher in diesen Situationen erbrechtliche Lösungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, persönlichen und familienrechtlichen Situation.
Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Erwägungen zu einer Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht, damit jederzeit Ihre Wünsche und Bedürfnisse gewahrt werden und bleiben.
Weiter beraten und vertreten wir Sie ebenso erbrechtlich unter Berücksichtigung weiterer Rechtsgebiete insbesondere des Gesellschaftsrechts und Sozialrechts. Hierzu gehören unter anderem die Gestaltung von Testamenten und erbrechtlichen Verträgen, die Ihren individuellen Verhältnissen Rechnung tragen.
Aber auch in Verfahren, die nach Eintritt eines Erbfalls auf Sie zukommen können, wie beispielsweise Erbauseinandersetzungsverfahren, Testamentsvollstreckung oder Pflichtteilsverfahren, werden Sie von uns vertreten.